3D-Marken: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Version vom 9. November 2015, 11:49 Uhr

Auch dreidimensionale Marken sind schutzfähig.

Auch dreidimensionale Marken sind nach dem neuen Markengesetz eintragungsfähig, insbesondere eine besondere Verpackungsform oder eine besonders charakteristische Form der Ware selbst, soweit sie ihr nicht ihren eigentlichen Wert verleiht.

Beispiel:

Coca-Cola-Flasche

Parfüm-Flakons