3D-Marken
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Auch dreidimensionale Marken sind schutzfähig.
Auch dreidimensionale Marken sind nach dem neuen Markengesetz eintragungsfähig, insbesondere eine besondere Verpackungsform oder eine besonders charakteristische Form der Ware selbst, soweit sie ihr nicht ihren eigentlichen Wert verleiht.
Beispiel:
Coca-Cola-Flasche
Parfüm-Flakons