Gebrauchsmuster

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Falls die Führung eines langwierig Patentprüfungsverfahresn nicht lohnt oder das Bedürfnis besteht möglischst schnell ein technisches Schutzrecht zu erhalten, bietet sich das eingetragene Gebrauchsmuster an. Anders als bei einem erteilten Patent, bei dem die Anmeldung durch das Deutsche Patent- und Markenamt eingehend auf Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit überprüft wird, erfolgt beim Gebrauchsmuster nur eine formale Überprüfung und anschließend die "Eintragung".

Eine materielle Überprüfung, ob die geschützte Erfindung tatsächlich schutzfähig ist, erfolgt erst im Streitfall und zwar durch das dann zuständige (Verletzungs-) Gericht. Die damit verbundene Unsicherheit darüber, ob und wie weit ein Gebrauchsmuster rechtsbeständig ist, wird durch dessen schnelle Eintragung (meist 2-3 Monate nach Anmeldung) und geringere Kosten kompensiert.

Es ist auch möglich, parallel zu einer Patentanmeldung ein Gebrauchsmuster eintragen zu lassen, etwa weil bereits ein Nachahmer aufgetreten ist, gegen den man aus dem (schnell eingetragenen) Gebrauchsmuster bereits vorgehen kann, während dies aus dem noch nicht erteilten Patent nicht möglich ist. Auch kann man bei einer gescheiterten Patentanmeldung immer noch ein Gebrauchsmuster "abzweigen" und dabei die Priorität aus der erledigten Patentanmeldung in Anspruch nehmen.