Geschmacksmuster: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 9. November 2015, 12:08 Uhr

Design, Erzeugnis

Durch ein Geschmacksmuster ist die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon zu schützen, wie sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt. Ein Erzeugnis ist hierbei jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand einschließlich Verpackung, Ausstattung, graphischer Symbole und typographischer Schriftzeichen sowie einzelne Teile, die zu einem komplexen Erzeugnis zusammengebaut werden können; ein Computerprogramm gilt nicht als Erzeugnis.

Das Erzeugnis muß neu und eigenartig sein.

Beispiele:

- Stoff-, Teppich- und Tapetenmuster

- Lederwaren, Schmuckstücke, Vasen, Flaschen, Bestecke, Lampen, Türgriffe

- bestimmte Farbkombinationen, linienlose Colorierungen, fließende Farbtöne, auch einfarbige Muster,

- besondere Licht- und Glanzwirkungen von Stoffen,

Dagegen können Verfahren, etwa zur Herstellung künstlicher Blumen, Anweisungen über die Anordnung von Gegenständen (z.B. von Möbeln als Inneneinrichtungsgegenständen) oder Entdeckungen neuer Naturformen nicht geschützt werden.