Gewerbliche Schutzrechte: Unterschied zwischen den Versionen
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==Das Patent== | ==Das Patent== | ||
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* maximale Laufzeit: 20 Jahre | * maximale Laufzeit: 20 Jahre | ||
− | * | + | * Schutzgegenstand: technische Erfindungen sowie technische Verfahren |
− | * | + | * Voraussetzungen: Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit |
==Das Gebrauchsmuster== | ==Das Gebrauchsmuster== | ||
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+ | * maximale Laufzeit: 10 Jahre | ||
+ | * Schutzgegenstand: technische Erfindungen | ||
+ | * Voraussetzungen: Neuheit, erfinderische Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit | ||
==Das Design== | ==Das Design== | ||
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+ | * maximale Laufzeit: 25 Jahre | ||
+ | * Schutzgegenstand: zwei- und dreidimensionale Erscheinungsformen | ||
+ | * Voraussetzungen: Neuheit und Eigenart | ||
==Die Marke== | ==Die Marke== |
Version vom 1. September 2015, 11:44 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein gewerbliches Schutzrecht?
Gewerbliche Schutzrechte gewähren einem Einzelnen Ausschließlichektisrechte gegenüber der Allgemeinheit.
Dem Rechtsinhaber des Schutzrechtes wird ein zeitlich begrenztes Monopolrecht zugesprochen.
Welche gewerblichen Schutzrechte gibt es?
Die bekanntesten Schutzrecht sind das Patent und die Marke. Aber auch Design können geschützt werden.
Schutz von technischen Erfindungen | Patent und Gebrauchsmuster |
Design-Schutz | Geschmacksmuster (Design) |
Schutz von Bezeichnungen | Marke |
Das Patent
- maximale Laufzeit: 20 Jahre
- Schutzgegenstand: technische Erfindungen sowie technische Verfahren
- Voraussetzungen: Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit
Das Gebrauchsmuster
- maximale Laufzeit: 10 Jahre
- Schutzgegenstand: technische Erfindungen
- Voraussetzungen: Neuheit, erfinderische Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit
Das Design
- maximale Laufzeit: 25 Jahre
- Schutzgegenstand: zwei- und dreidimensionale Erscheinungsformen
- Voraussetzungen: Neuheit und Eigenart