Gewerbliche Schutzrechte: Unterschied zwischen den Versionen
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Dem Rechtsinhaber des Schutzrechtes wird ein zeitlich begrenztes Monopolrecht zugesprochen. | Dem Rechtsinhaber des Schutzrechtes wird ein zeitlich begrenztes Monopolrecht zugesprochen. | ||
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* maximale Laufzeit: 20 Jahre | * maximale Laufzeit: 20 Jahre | ||
− | * | + | * Schutzgegenstand: technische Erfindungen sowie technische Verfahren |
+ | * Voraussetzungen: Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit | ||
− | ==Das Gebrauchsmuster== | + | ==Das [[Gebrauchsmuster]]== |
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+ | * maximale Laufzeit: 10 Jahre | ||
+ | * Schutzgegenstand: technische Erfindungen | ||
+ | * Voraussetzungen: Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit | ||
==Das Design== | ==Das Design== | ||
− | ==Die Marke== | + | * maximale Laufzeit: 25 Jahre |
+ | * Schutzgegenstand: zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder Teils davon | ||
+ | * Voraussetzungen: Neuheit und Eigenart | ||
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+ | ==Die [[Marken|Marke]]== | ||
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+ | * Laufzeit: zunächst 10 Jahre, danach jeweils um weitere 10 Jahre und das beliebig oft | ||
+ | * Schutzgegenstand: Kennzeichnungen von Waren und/oder Dienstleistungen | ||
+ | * Voraussetzungen: Unterscheidungskraft für die registrierten Waren und Dienstleistungen |
Aktuelle Version vom 4. Januar 2018, 17:10 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein gewerbliches Schutzrecht?
Gewerbliche Schutzrechte gewähren einem Einzelnen Ausschließlichkeitsrechte gegenüber der Allgemeinheit.
Dem Rechtsinhaber des Schutzrechtes wird ein zeitlich begrenztes Monopolrecht zugesprochen.
Welche gewerblichen Schutzrechte gibt es?
Die bekanntesten Schutzrecht sind das Patent und die Marke. Aber auch Gebrauchsmuster und Designs können geschützt werden.
Schutz von technischen Erfindungen | Patent und Gebrauchsmuster |
Design-Schutz | Eingetragenes Design |
Schutz von Bezeichnungen | Marke |
Das Patent
- maximale Laufzeit: 20 Jahre
- Schutzgegenstand: technische Erfindungen sowie technische Verfahren
- Voraussetzungen: Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit
Das Gebrauchsmuster
- maximale Laufzeit: 10 Jahre
- Schutzgegenstand: technische Erfindungen
- Voraussetzungen: Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit
Das Design
- maximale Laufzeit: 25 Jahre
- Schutzgegenstand: zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder Teils davon
- Voraussetzungen: Neuheit und Eigenart
Die Marke
- Laufzeit: zunächst 10 Jahre, danach jeweils um weitere 10 Jahre und das beliebig oft
- Schutzgegenstand: Kennzeichnungen von Waren und/oder Dienstleistungen
- Voraussetzungen: Unterscheidungskraft für die registrierten Waren und Dienstleistungen