Marken: Unterschied zwischen den Versionen

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Auch Farben oder Farbzusammenstellungen, wie sie etwa von Mineralölfirmen zur Kennzeichnung ihrer Tankstellen verwendet werden. Daher rührt schon die alte Bezeichnung "Farbengesellschaft". Auch das "grau/magenta" der Deutschen Telekom ist unterscheidungskräftig, ebenso "Das grüne Band der Symphatie" der Dresdner Bank, da entsprechend große Teile der angesprochenen Verkehrskreise mit diesen Farben/Farbkombinationen in Verbindung mit entsprechenden Waren/Dienstleistungen das jeweilige Unternehmen verbinden.
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Auch bestimmte Erkennungsmelodien, beispielsweise ein Rundfunk-Jingle, bestimmte kurze Werbemusiken und dergleichen sind eintragungsfähig, wenn sie sich graphisch darstellen lassen, z.B. in üblicher Notenschrift oder durch ein Sonogramm.
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Geruchsmarken
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Grundsätzlich schutzfähig ist auch eine Geruchsmarke, etwa ein besonderer Duft, der in einer Ladenkette zur Beduftung der Geschäftsräume verwendet wird. Auch olfaktorische Marke genannt, Wiedergabe des Geruchs durch eine chemische Formel erforderlich.
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Ebenso gibt es Bewegungsmarken, etwa den bekannten brüllenden Löwen des Hollywood-Filmunternehmens "Metro-Goldwin-Meyer (MGM)".
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"Duft des frisch geschnittenen Grases" für Tennisbälle (europäische Gemeinschaftsmarke)
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Positionsmarken
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Auch Positionsmarken sind bekannt, etwa ein stets an derselben Stelle angebrachter Streifen an einem Schuh oder unter einem Schuhabsatz.
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Version vom 9. November 2015, 10:58 Uhr

Marken sind zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens geeignete Kennzeichen. Aufgrund der Marke können die angesprochenen Verkehrskreise die entsprechend markierten Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Anbieter unterscheiden. Durch die Kennzeichnung mit der Marke wird es den Abnehmern ermöglicht, Waren oder Dienstleistungen ihrer betrieblichen Herkunft nach zu unterscheiden (Herkunftsfunktion).

Schutzvoraussetzungen

Um als Marke eingetragen werden zu können, muß ein Kennzeichen also die erforderliche Unterscheidungskraft aufweisen. Ein allgemeiner Gattungsbegriff, etwa "Auto", kann nicht als Unterscheidungsmerkmal für Kraftfahrzeuge dienen. Daneben besitzt die Marke auch eine Vertrauensfunktion, (auch Qualitäts- und Garantiefunktion genannt). Vor allem bei "Markenware" erwartet der Verbraucher, daß eine mit einer ihm vertrauten Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung gleichbleibende Qualität aufweist, so dass er sich regelmäßig eher mit diesen Waren oder Dienstleistungen beschäftigt.


Dementsprechend beinhaltet die Marke auch eine wichtige Werbefunktion, sie ist ein zentrales Instrument des Marketings. Die Marke lenkt die Aufmerksamkeit der Abnehmer auf die gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen und schafft einen Wiedererkennungseffekt. So kann es sein, daß eine bestimmte Marke "Persil" bekannter als der Hersteller des entsprechenden Waschmittels (Firma Henkel) wird. Die Marke wird zum Imageträger und zum Pol des Unternehmens. Besonders bekannte oder berühmte Marken können einen eigenen Wert verkörpern (Wertfunktion), der sich weitgehend von den zunächst damit bezeichneten Produkten oder Dienstleistungen ablöst, und zum Symbol immaterieller Wertfaktoren wie Eleganz, Luxus, Exklusivität oder Prestige wird (Beispiele: Verwendung der Automarke "Porsche" auch für Sonnenbrillen, der Zigarettenmarke "Camel" und "Marlboro" auch für Schuhe und Bekleidung sowie Reisen; Ausdehnung der Herrenbekleidungsmarke "Boss" auf Kosmetika und Brillen).

Markenfunktionen

Marken weisen also im wesentlichen folgende Funktionen auf:

  • Herkunftsfunktion
  • Qualitäts- und Garantiefunktion
  • Schutzfunktion
  • Werbefunktion
  • Wertfunktion

Markenarten

Folgende Markenarten sind bekannt:

Farb-, Hör-, Positions-, Bewegungs- und Geruchsmarken

Auch sonstige Markenformen sind dem Markenschutz zugänglich

Farben und Farbzusammenstellungen

Auch Farben oder Farbzusammenstellungen, wie sie etwa von Mineralölfirmen zur Kennzeichnung ihrer Tankstellen verwendet werden. Daher rührt schon die alte Bezeichnung "Farbengesellschaft". Auch das "grau/magenta" der Deutschen Telekom ist unterscheidungskräftig, ebenso "Das grüne Band der Symphatie" der Dresdner Bank, da entsprechend große Teile der angesprochenen Verkehrskreise mit diesen Farben/Farbkombinationen in Verbindung mit entsprechenden Waren/Dienstleistungen das jeweilige Unternehmen verbinden.

Hörmarken

Auch bestimmte Erkennungsmelodien, beispielsweise ein Rundfunk-Jingle, bestimmte kurze Werbemusiken und dergleichen sind eintragungsfähig, wenn sie sich graphisch darstellen lassen, z.B. in üblicher Notenschrift oder durch ein Sonogramm.

Geruchsmarken

Grundsätzlich schutzfähig ist auch eine Geruchsmarke, etwa ein besonderer Duft, der in einer Ladenkette zur Beduftung der Geschäftsräume verwendet wird. Auch olfaktorische Marke genannt, Wiedergabe des Geruchs durch eine chemische Formel erforderlich.

Ebenso gibt es Bewegungsmarken, etwa den bekannten brüllenden Löwen des Hollywood-Filmunternehmens "Metro-Goldwin-Meyer (MGM)".

Beispiel: "Duft des frisch geschnittenen Grases" für Tennisbälle (europäische Gemeinschaftsmarke)

Positionsmarken

Auch Positionsmarken sind bekannt, etwa ein stets an derselben Stelle angebrachter Streifen an einem Schuh oder unter einem Schuhabsatz.

Beispiel: - Zick-Zack-Linie auf einem Turnschuh - Ausrufezeichen auf einem Bekleidungsstück