Patente

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Patente schützen technische Erfindungen. Sie werden erteilt, sofern die Idee neu ist und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht. Außerdem muss die Erfindung gewerblich anwendbar sein. Mit der Erteilung eines Patents erhält der Patentinhaber ein auf die maximale Laufzeit des Patentes begrenztes Monopolrecht zur Verwertung seiner Erfindung.


Technizität:


Patente werden nur für technische Erfindungen erteilt. Das Merkmal der Technizität spielt beispielsweise beim Softwareschutz eine große Rolle. Computerimplementierte Erfindungen können nur patentiert werden, wenn sie einen technischen Charakter aufweisen.

So gab es etwa Patentschutz für das „Antiblockiersystem“ (ABS), mit dem Bremsen mit Hilfe eines Computerprogramms so gesteuert werden, dass sie nicht mehr blockieren.

Etwa 10% aller beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldeten Patente beziehen sich jährlich auf derartige computerimplementierte Erfindungen, zu deren Ausführung ein Computer, ein Computernetz oder eine sonstige EDV-Anlage eingesetzt wird und die mindestens ein Merkmal besitz, das ganz oder teilweise durch Software realisiert wird.


Reine Computerprogramme als solche, also ohne jede Technizität, sind vom Patentschutz ausgeschlossen, etwa Textbearbeitungs- oder Buchhaltungs­programme. Sie sind aber über das Urheberrecht gem. § 69a ff. UrhG geschützt.


Erfindung:


Eine Erfindung ist etwas anderes als eine Entdeckung.


Entdeckungen betreffen etwas bisher Unbekanntes oder bereits Vorhandenes, das neu aufgefunden wird, wie etwa die Röntgenstrahlung. Sie gab es schon immer, wurde aber erst am Ende des 19. Jahrhunderts entdeckt.


Entwickelt man daraus ein Gerät zur Durchleuchtung des menschlichen Körpers oder technischer Gegenstände, handelt es sich um eine Erfindung. Gleiches gilt für Gerätschaften, mit denen Röntgenstrahlen künstlich erzeugt werden können.


Ähnlich verhält es sich mit der Infrarotstrahlung. Auch bei ihrer Entdeckung handelt es sich noch nicht um eine Erfindung, sondern erst dann, wenn beispielsweise daraus eine Infrarot-Fernbedienung gemacht wird.


Maximale Laufzeit eines Patentes:


Die Laufzeit eines Patents beträgt maximal 20 Jahre seit dem Anmeldetag. Ab dem 3. Jahr muss eine jährliche Aufrechterhaltungsgebühr bezahlt werden.

Diese beträgt in Deutschland anfangs nur EUR 70,00 und steigert sich bis auf EUR 1.940,00 für das 20. Patentjahr. Über den „Umweg“ der Prioritätsinan­spruchnahme kann die maximale Laufzeit eventuell sogar auf 21 Jahre erhöht werden. Für besondere Produkte, wie insbesondere Arzneimittel oder Pflanzen­schutzmittel, gibt es noch die Möglichkeit, ein ergänzendes Schutzzertifikat zu beantragen.