Priorität

Aus patent-recht.de
Version vom 26. August 2015, 12:49 Uhr von MDP (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die Prioritätsregelungen für Gebrauchsmuster und Patentanmeldungen sind identisch. Ein Gebrauchsmuster begründet eine äußere Priorit…“)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Prioritätsregelungen für Gebrauchsmuster und Patentanmeldungen sind identisch. Ein Gebrauchsmuster begründet eine äußere Priorität, deshalb kann auf eine deutsche Gebrauchsmusteranmeldung innerhalb eines Jahres die Anmeldung ausländischer Schutzrechte folgen. Je nach Land können dies Patente oder auch Gebrauchsmuster sein. Umgekehrt kann man auch für ein Gebrauchsmuster innerhalb eines Jahres die Priorität einer älteren in- oder ausländischen Patentanmeldung in Anspruch nehmen.