Wortmarken: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 9. November 2015, 10:45 Uhr
Wortmarken bestehen aus mindestens einem Wort
Schutzfähig sind sowohl Wörter, wie auch Personennamen, Buchstaben, Zahlen. Phantasiebezeichnungen sind ebenso möglich, wie ganze Sätze (Slogans) bzw. unterscheidungskräftige Werbesprüche (Claims).
Beispiele: "Pack'den Tiger in den Tank" (Esso) "Lass'Dir raten, trinke Spaten!" (Spaten-Brauerei)