Wortmarken: Unterschied zwischen den Versionen

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"Pack'den Tiger in den Tank" (Esso)
 
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"Lass'Dir raten, trinke Spaten!" (Spaten-Brauerei)
 
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Auch einzelne Buchstaben und Zahlen können Markenschutz genießen
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Auch einzelne Buchstaben bzw. Buchstabenkombinationen, einzelne Zahlen bzw. Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen können, soweit sie eine ausreichende Unterscheidungskraft aufweisen, als Marke zu bestimmten Waren und Dienstleistungen eingetragen werden

Aktuelle Version vom 9. November 2015, 10:57 Uhr

Wortmarken bestehen aus mindestens einem Wort

Schutzfähig sind sowohl Wörter, wie auch Personennamen, Buchstaben, Zahlen. Phantasiebezeichnungen sind ebenso möglich, wie ganze Sätze (Slogans) bzw. unterscheidungskräftige Werbesprüche (Claims).

Beispiele: "Pack'den Tiger in den Tank" (Esso) "Lass'Dir raten, trinke Spaten!" (Spaten-Brauerei)

Buchstaben & Zahlen

Auch einzelne Buchstaben und Zahlen können Markenschutz genießen

Auch einzelne Buchstaben bzw. Buchstabenkombinationen, einzelne Zahlen bzw. Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen können, soweit sie eine ausreichende Unterscheidungskraft aufweisen, als Marke zu bestimmten Waren und Dienstleistungen eingetragen werden