Wortmarken
Aus patent-recht.de
Version vom 9. November 2015, 11:57 Uhr von MDP (Diskussion | Beiträge)
Wortmarken bestehen aus mindestens einem Wort
Schutzfähig sind sowohl Wörter, wie auch Personennamen, Buchstaben, Zahlen. Phantasiebezeichnungen sind ebenso möglich, wie ganze Sätze (Slogans) bzw. unterscheidungskräftige Werbesprüche (Claims).
Beispiele: "Pack'den Tiger in den Tank" (Esso) "Lass'Dir raten, trinke Spaten!" (Spaten-Brauerei)
Buchstaben & Zahlen
Auch einzelne Buchstaben und Zahlen können Markenschutz genießen
Auch einzelne Buchstaben bzw. Buchstabenkombinationen, einzelne Zahlen bzw. Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen können, soweit sie eine ausreichende Unterscheidungskraft aufweisen, als Marke zu bestimmten Waren und Dienstleistungen eingetragen werden